Integrationskurse in Deutschland
- Monika Buller
Wenn du neu in Deutschland bist, kann dir ein Integrationskurs sehr helfen. Du lernst die deutsche Sprache und verstehst das Leben hier besser. Viele Menschen nehmen an diesen Kursen teil – weil sie wichtig und oft auch notwendig sind.
Was ist ein Integrationskurs?
Ein Integrationskurs in Deutschland ist ein spezielles Angebot für Zuwanderer. Er besteht aus zwei Teilen: einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Du lernst dabei nicht nur Deutsch, sondern auch viel über das Leben in Deutschland.
Der Kurs unterstützt dich im Alltag – zum Beispiel beim Arztbesuch, beim Einkaufen oder beim Schreiben von E-Mails. Deshalb ist er für viele Neuankömmlinge sehr hilfreich.
Der Sprachkur
Der Sprachkurs umfasst in der Regel 600 Unterrichtsstunden. In bestimmten Fällen kann er bis zu 900 Stunden dauern. Du lernst wichtige Wörter und Sätze für den Alltag, zum Beispiel:
- Formulare ausfüllen
- Briefe und E-Mails schreiben
- Telefongespräche führen
- Einen Job suchen
- Mit Banken sprechen
- Mit Lehrkräften kommunizieren
Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst, kannst du bis zu 300 Stunden wiederholen. Das ist hilfreich, weil du so eine zweite Chance bekommst (aktuell ist der Wiederholungskurs ausgesetzt).
Der Orientierungskurs
Nach dem Sprachkurs schließt sich der Orientierungskurs an. Er umfasst 100 Unterrichtsstunden. In diesem Teil lernst du viel über:
- Deutsche Geschichte
- Das politische System in Deutschland
- Rechte und Pflichten
- Wichtige Werte der Gesellschaft
So verstehst du die deutsche Kultur besser und bist außerdem gut auf die Einbürgerung vorbereitet.
Wer darf an einem Integrationskurs in Deutschland teilnehmen?
Ein Integrationskurs in Deutschland ist ein Angebot für viele Zugewanderte – aber nicht jede Person darf automatisch teilnehmen. Grundsätzlich gibt es zwei Gruppen:
Menschen, die einen Anspruch (eine Berechtigung) auf den Kurs haben, und Menschen, die zur Teilnahme verpflichtet sind.
Wer hat ein Anspruch auf einen Integrationskurs?
Du hast Anspruch auf einen Integrationskurs, wenn du:
- eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) hast
- oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die länger als ein Jahr gültig ist – und zwar aus folgenden Gründen:
- Arbeit (z. B. mit Arbeitsvertrag oder selbstständige Tätigkeit)
- Familiennachzug (z. B. Ehepartner oder Kinder, die zu Familienmitgliedern nach Deutschland ziehen)
- humanitäre Gründe (z. B. Asylberechtigte, Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte)
In diesen Fällen bekommst du vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) automatisch oder auf Antrag einen Berechtigungsschein für die Kursteilnahme.
Wann besteht kein Anrecht auf Teilnahme?
Auch wenn du in Deutschland lebst, hast du keinen Anspruch auf einen Integrationskurs, wenn:
- du ein Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener bist, der eine Schule in Deutschland besucht
- die zuständige Behörde entscheidet, dass Integration in deinem Fall nicht notwendig ist
- du bereits ausreichend Deutsch sprichst (z. B. mindestens B1-Niveau)
Aber: Auch wenn du keinen Anspruch auf einen Kurs hast, kannst du freiwillig teilnehmen – wenn freie Plätze vorhanden sind.
Wann besteht eine Pflicht zur Teilnahme am Integrationskurs?
Manche Personen sind verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Das gilt, wenn:
- deine Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um dich im Alltag verständlich zu machen.
→ Die Ausländerbehörde prüft dies, wenn du deinen Aufenthaltstitel erhältst.
- du Bürgergeld vom Jobcenter bekommst und das Jobcenter dich zur Teilnahme auffordert.
Wann entfällt die Teilnahmeverpflichtung?
In bestimmten Situationen musst du nicht am Kurs teilnehmen, obwohl du eigentlich dazu verpflichtet wärst. Zum Beispiel:
- wenn du vollzeitbeschäftigt bist
- wenn du Kinder betreust oder pflegebedürftige Angehörige versorgst
In diesen Fällen musst du einen Nachweis erbringen – etwa einen Arbeitsvertrag oder eine ärztliche Bescheinigung.
Was gilt bei Aufenthaltstiteln von vor dem 1. Januar 2005?
Wenn du deine Aufenthaltserlaubnis vor dem 1. Januar 2005 bekommen hast, hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs. Trotzdem kannst du teilnehmen, wenn freie Plätze vorhanden sind. Dafür musst du einen Antrag bei deiner zuständigen Regionalstelle des BAMF stellen.
Was gilt für EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige?
Als EU-Bürger oder deutscher Staatsangehöriger hast du ebenfalls keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs. Du kannst aber teilnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du sprichst kein oder nur sehr wenig Deutsch
- Du brauchst Hilfe bei der Integration
- Es gibt freie Plätze im Kurs
In diesem Fall musst du einen Antrag beim BAMF stellen. Wird dieser genehmigt, erhältst du einen Berechtigungsschein. Mit einem elektronischen Personalausweis kannst du den Antrag auch online stellen.
Wie erhalte ich den Berechtigungsschein?
Um an einem Integrationskurs in Deutschland teilnehmen zu können, brauchst du in der Regel einen Berechtigungsschein vom BAMF. Diesen erhältst du:
- automatisch, wenn dir eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird und du anspruchsberechtigt bist
- oder auf Antrag, zum Beispiel wenn du EU-Bürger bist oder kein automatischer Anspruch besteht
Mit dem Schein kannst du einen Kursanbieter suchen und dich dort direkt anmelden.
Was kostet der Kurs?
Der Kurs kostet 229 Euro pro Modul. Ein Modul besteht aus 100 Unterrichtsstunden. Ein kompletter Integrationskurs (mit Sprach- und Orientierungskurs) kostet insgesamt ca. 1.603 Euro.
Aber: Wenn du wenig Einkommen hast, kannst du eine Kostenbefreiung beantragen.
Wenn du Bürgergeld bekommst, musst du nichts bezahlen.
Wenn du die Abschlussprüfung bestehst und den Kurs innerhalb von zwei Jahren abschließt, kannst du die Hälfte der Kosten zurückerstattet bekommen.
Wo finde ich einen Kurs?
Zuerst brauchst du einen Berechtigungsschein. Danach kannst du nach einem Kursanbieter suchen – zum Beispiel bei einer Volkshochschule.
Anbieter findest du auf der Webseite des BAMF (www.bamf.de).
Dort kannst du dich anmelden. In vielen Fällen machst du vorher einen kleinen Einstufungstest, damit die Schule weiß, welches Kursniveau für dich geeignet ist.
Die Prüfung am Ende
Am Ende des Integrationskurses legst du eine Prüfung ab: den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ). Er besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
Nach der Prüfung erhältst du ein Zertifikat mit dem erreichten Sprachniveau A2 oder B1.
Das Zertifikat ist sehr wichtig, denn es zeigt, dass du Deutsch im Alltag anwenden kannst und es hilft dir bei der Jobsuche und beim Antrag auf Einbürgerung.
Spezielle Integrationskurse
Es gibt auch besondere Kursangebote, die auf verschiedene Lebenssituationen zugeschnitten sind:
- Frauenkurse
- Elternkurse
- Kurse für junge Erwachsene
- Alphabetisierungskurse (für Menschen, die noch lesen und schreiben lernen müssen)
- Intensivkurse (für schnelle Lerner)
Diese Kurse sind oft länger oder intensiver und bieten gezielte Unterstützung für Menschen mit besonderem Lernbedarf. (Auch einige dieser Kurse sind derzeit ausgesetzt.)
Fazit: Warum ist ein Integrationskurs wichtig?
Ein Integrationskurs in Deutschland ist oft dein erster Schritt in ein neues Leben: Du lernst Deutsch, verstehst das gesellschaftliche System und knüpfst neue Kontakte. Das hilft dir im Alltag – zum Beispiel beim Arzt, auf dem Amt oder im Job.
Deshalb ist ein Integrationskurs eine gute Entscheidung. Nutze die Chance – für dich und deine Zukunft!
Du möchtest nach dem Integrationskurs weiterlernen? Dann informiere dich über die Möglichkeiten der tertiären Bildung in Deutschland – zum Beispiel an Universitäten, Fachhochschulen oder Berufsfachschulen.